Barrierefreie Schrankensysteme
 
Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Stell dir folgende Situation vor:

Als ehemaliger Fußgänger bist du gerne raus gegangen, hast Sport getrieben oder einen schönen Spaziergang gemacht.

Durch eine Krankheit oder einen Unfall sitzt du nun im Rollstuhl. Du lässt dich nicht hängen und kämpfst dich aus dieser Krise ins Leben zurück. Du möchtest gerne wieder in die Natur und die Lunge mit frischer Luft fluten.

Du fährst mit deinem Rollstuhl los und kommst recht bald an eine Schranke. Diese Schranken sind üblicherweise als Durchfahrtsbegrenzung für motorisierte Fahrzeuge aufgestellt (egal ob im Wald, im Feld oder in der Stadt). Du versuchst, unter dem Querbalken durchzufahren - das klappt nicht. Auch die Versuche, die Schranke seitlich zu umfahren, führen nicht zum Erfolg. Leider musst du völlig frustriert umkehren. Sehr, sehr schade! Das passiert dir ein paar mal und dann war´s das mit frischer Luft in der Lunge.

Links vorbei bedeutet stecken bleiben.


Unten drunter durch geht´s auch nicht


Rechts freuen sich die Brennnesseln.


Fußgänger oder Fahrradfahrer können diese Schranken seitlich passieren. Für Rollstuhlfahrer oder für Menschen mit bestimmten Behinderungen stellen diese Schranken allerdings ein unüberwindbares Hindernis dar.

Das steht im Gegensatz zum Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG). Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei ist ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus schreibt das Bundeswaldgesetz (BWaldG) vor, dass zu Erholungszwecken jedermann ein freies Betretungsrecht für den deutschen Wald besitzt. Personen im Rollstuhl oder Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen hiervon nicht ausgenommen werden.

Da eine solche gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit nicht gegeben ist, liegt hier konkreter Handlungsbedarf vor. 

Hier ein Beispiel einer bisher ausgeführten Schranke - eine für Rollstuhlfahrer unüberwindbare Barriere:


Unser Ziel ist es - für alle Menschen im Rollstuhl, für Menschen mit Behinderung und auch für Menschen mit Einschränkungen und für eine inkludierte Gesellschaft - in den nächsten drei Jahren alle relevanten Schranken in ganz Deutschlanmit einem barrierefreien Durchgang zu versehen.